„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Solidarität begegnen.“
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Artikel 1
In vielen Kulturen und Traditionen wurzelt seit altersher die Idee, dass Menschen angeborene Rechte haben. Weltweit suchen Menschen Gerechtigkeit, die Unrecht, Unterdrückung und Gewalt erfahren.*
Am 10. Dezember 1948 legten die Vereinten Nationen (United Nations, UN) mit der Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte den Grundstein für den internationalen Menschenrechtsschutz. Sie ist das meistübersetzte Dokument der Welt, verfügbar in mehr als 500 Sprachen.*
Menschenrechte sind Rechte, die jedem Menschen zustehen. Sie gelten für alle Menschen – einfach, weil sie Menschen sind, jederzeit und überall, „ohne irgendeinen Unterschied, etwa aufgrund rassistischer Zuschreibungen, nach Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand“ (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 2). Grundlage der Menschenrechte ist die Annahme, dass alle Menschen die gleiche Menschenwürde besitzen und gleichberechtigt sind.*
* Mehr zu den Menschenrechten und allen Fragen dazu: siehe hier.
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/menschenrechtsbildung/was-sind-menschenrechte
